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LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Zahlung von Vorruhestandsgeld über den Zeitraum der Vorruhestandsvereinbarung hinaus; Auslegung eines Aufhebungsvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133 157 305; SGB VI § 41; ZPO § 256 Abs. 1
Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.06.1998 - 42 Ca 30383/97
- LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98
Eine ergänzende Auslegung von Verträgen, die ihre Grundlage in den §§ 157, 133 BGB hat und die der Anwendung der Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (BGH, DB 1984, 658), kommt nur dann in Betracht, wenn der Vertrag eine Regelungslücke, eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (vgl. nur BGH, NJW 1994, 1011; BGH, NJW 1998, 1219 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73
Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98
Indessen ist der diesbezügliche Klageantrag der Klägerin sachgerecht dahingehend auszulegen, §§ 133, 157 BGB , dass eine Feststellungsklage erhoben worden ist, weil anderenfalls die Klägerin jeweils die Höhe des wie sie meint ihr zustehenden Vorruhestandsgeldes und den jeweiligen Fälligkeitstermin genannt hätte, was bei künftigen Leistungen nach § 257 ff ZPO , die nicht, wie vorliegend, von einer Gegenleistung abhängig sind, zulässig wäre (siehe zu dieser Problematik BAG vom 09.11.1973, SAE 1975, 67 ff mit Anmerkung von Lepke). - LAG Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 9 Sa 11/88
Anspruch auf Rückzahlung einer Spesenpauschale ; Bewertung einer Spesenpauschale …
Auszug aus LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98
Da eine inhaltliche Abänderung des Vertrages im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nicht erfolgen darf, kann das, was dem tatsächlichen Willen der Vertragsparteien widerspricht, nicht als Inhalt ihres hypothetischen Willens gelten (vgl. LAG Berlin vom 02.05.1988, - 9 Sa 11/88 -). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98
Deshalb muß vorliegend ein rechtliches Interesse der Klägerin an der alsbaldigen Feststellung des Inhalts ihres Vorruhestandsrechts bejaht werden, auch wenn insoweit eine Klage auf künftige Leistungen zulässig wäre (vgl. dazu BAG vom 07.03.1995, MDR 1996, 290 ).
- LAG Hamburg, 12.01.2005 - 5 Sa 99/02
Kindergeldanspruch bei Berechnung des fiktiven Nettoentgeltes - Bindung des …
Im Übrigen stellt auch die Abfindung, die der Kläger erhalten hat, eine Kompensation für etwaige Imponderabilien gerade in Bezug auf Vorruhestandsregelungen bzw. gesetzliche Rentenansprüche dar (LAG Berlin, Urt. Vom 11. Januar 1999 - 9 Sa 113/98 - NZA-RR 1999, 262).